Amtshandlungen

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Taufe

„Und Jesus trat herzu, redete mit ihnen und sprach: Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden. Darum gehet hin und lehret alle Völker: Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende.“
(aus dem Evangelium nach Matthäus, Kapitel 28, Verse 18-20)

In der Taufe nimmt Gott uns Menschen, ob als Kind oder auch als Erwachsener, bedingungslos an. Durch sie beginnt ein Lebensweg, auf dem Gott mitgeht: in allen Höhen und Tiefen, die das Leben bereit hält. Wenn Sie sich selbst oder ein Kind taufen lassen möchten, melden Sie sich bitte im Pfarramt, um einen Termin für die Taufe abzusprechen. Zur Vorbereitung einer Taufe von Kindern gehört das Taufgespräch zwischen Taufeltern und Pfarrerin ungefähr drei Wochen vor der Taufe. Auch die Paten können daran teilnehmen. Im Taufgespräch wird über die Bedeutung der Taufe, den Ablauf des Gottesdienstes, die Auswahl der Lieder und über den Taufspruch gesprochen. Bei der Taufe ihres Kindes versprechen Sie, die Eltern, und die Paten, dass Sie miteinander Verantwortung für die Erziehung Ihres Kindes übernehmen, um es im christlichen Glauben zu erziehen und ihm durch Wort und Beispiel zu helfen, Gott und die Menschen zu lieben. Wer das Patenamt übernehmen soll, entscheiden die Eltern. Grundsätzlich gilt als Voraussetzung für die Übernahme des Patenamtes die Mitgliedschaft der Patin oder des Paten in einer christlichen Kirche. Wohnen sie nicht in unserer Kirchengemeinde, dann benötigen sie einen Patenschein. Diesen Patenschein erhalten die Paten beim für sie zuständigen Pfarramt. Jugendliche und Erwachsene, die sich taufen lassen wollen, treffen sich in der Regel an mehreren Terminen, um über die Taufe und Grundlagen des christlichen Glaubens zu sprechen. Eine Auswahl von möglichen Taufsprüchen finden Sie unter:

www.taufspruch.de

Konfirmation

Jugendliche in der 7. Schulklasse (zwischen 13 und 14 Jahren) sind eingeladen zum Konfirmandenunterricht. Sie lernen in dem 12 Monaten dauernden Unterricht (Mai bis April des nächsten Jahres) die Grundlagen des christlichen Glaubens kennen, erfahren Gemeinschaft untereinander, fahren zur Konfirmandenfreizeit, bereiten den Vorstellungsgottesdienst vor und sollen am Ende das Taufversprechen, das ihre Eltern und Paten bei der Taufe gaben, selbst bekräftigen. Im Konfirmationsgottesdienst wird ihnen der Segen Gottes zugesprochen. Wenn ein Konfirmand oder eine Konfirmandin getauft werden will, wird das in den Unterricht und die Gottesdienste einbezogen. Der Konfirmandenunterricht findet für alle Niederweimarer und Gisselberger Konfirmandinnen und Konfirmanden zusammen einmal wöchentlich (außer in den Ferien) am Dienstag für 90 Minuten im Gemeindezentrum in Niederweimar statt. Nähere Informationen erhalten Sie im Pfarramt.

Trauung

Die kirchliche Trauung ist ein Gottesdienst, in dem Sie als Brautpaar Gott für Ihren gemeinsamen Lebensweg um seinen Segen, Schutz und Geleit bitten. Damit sind viele Hoffnungen, Vorstellungen und Wünsche von Ihnen als Brautpaar verbunden, die in diesem Gottesdienst vor Gott gebracht werden, damit Sie nicht allein sind mit Ihrem Wollen und Handeln, damit Ihr Wollen und Handeln unter Gottes Segen stehen. Dabei bekräftigen Sie Ihr vor dem Standesbeamten gesprochenes „Ja" noch einmal vor Gott und seiner Gemeinde. Wenn Sie sich in einer unserer Kirchen trauen lassen wollen oder auch in einer anderen Kirche von unserer Pfarrerin getraut werden wollen, melden Sie sich bitte rechtzeitig im Pfarramt, damit der Termin abgeklärt werden kann. Der Gottesdienst mit seinem Ablauf wird im Traugespräch besprochen, das ungefähr drei Wochen vor dem kirchlichen Trautermin stattfindet. Eine Auswahl von möglichen Trausprüchen finden Sie unter:

www.trauspruch.de

Beerdigung

Wenn ein Mensch gestorben ist ...
... halten wir inne


Und es ist gut, erst einmal durchzuatmen, sich selbst in Ruhe zu verabschieden, zu beten, den Menschen Gott anzubefehlen.
Alle organisatorischen Dinge werden dann in der Regel vom Bestatter übernommen. Mit ihm wird auch besprochen, welche Art von Bestattung die Angehörigen wünschen oder der/die Verstorbene gewünscht hat. Wir bieten eine Aussegnung an: Gebet und Abschied am Sarg, bevor der Sarg aus dem Haus getragen und zur Friedhofshalle gebracht wird. Bitte melden Sie sich bei der Pfarrerin, wenn Sie eine Aussegnung ihres verstorbenen Angehörigen/ihrer verstorbenen Angehörigen möchten. Die Aussegnung kann auch in der Friedhofshalle stattfinden. Die Bestattung selbst beginnt in der Friedhofskapelle in Gisselberg bzw. im Gemeindezentrum in Niederweimar.

Die Trauerfeier umfasst das Erinnern an den Verstorbenen/die Verstorbene (Lebenslauf), die Auslegung eines Bibelwortes, das Singen von Liedern und das gemeinsame Gebet. Danach folgt der Weg auf den Friedhof. Am Grab folgen dann die Grablegung („Erde zu Erde, Asche zu Asche, Staub zum Staube – wir vertrauen dich der Barmherzigkeit Gottes an.“), ein Bibelwort, Vaterunser und der Segen, auf Wunsch der Angehörigen Lieder (EG 376 „So nimm denn meine Hände“ und EG 99 „Christ ist erstanden“). Bei Trauerfeiern zur Einäscherung wird in Niederweimar an der Friedhofshalle und in Gisselberg in der Friedhofskapelle von dem/der Verstorbenen Abschied genommen. Am darauffolgenden Sonntag werden in den Gottesdiensten die Namen der Verstorbenen genannt. Es wird noch einmal für sie und die Angehörigen gebetet. Wenn Sie einen weiteren Besuch der Pfarrerin wünschen, sagen Sie bitte Bescheid. Am Ende des Kirchenjahres laden wir die Angehörigen der Verstorbenen noch einmal zum Gedächtnis der Verstorbenen am Toten- und Ewigkeitssonntag ein. In den beiden Kirchen werden die Namen der verstorbenen Gemeindeglieder dieses Ortsteils verlesen und eine Kerze zur Erinnerung angezündet. Aus der Kirche Ausgetretene werden nicht kirchlich bestattet, wir bieten aber den Angehörigen seelsorgerliche Begleitung an. Bitte melden Sie sich, wenn Sie dies wünschen.

Kircheneintritt

Durch die Taufe wird man Mitglied in der Kirche. Wenn ein getaufter Christ sich entscheidet, aus der Kirche auszutreten, bleibt seine Taufe gültig. Er muss bei einem möglichen Wiedereintritt in die Kirche also nicht noch einmal getauft werden. Wer aus der Kirche ausgetreten ist, kann jederzeit wieder aufgenommen werden. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten:

-  Die Aufnahme kann beim Pfarramt beantragt werden. Unsere Pfarrerin wird Sie zu einem vertraulichen Gespräch über den Glauben einladen. Der Kirchenvorstand beschließt dann die Aufnahme. In der Regel werden Sie in oder vor einem Gottesdienst im Beisein von zwei Mitgliedern des Kirchenvorstandes willkommen geheißen.

- Die Aufnahme kann auch in der Kircheneintritts-Stelle gegenüber der Elisabethkirche in Marburg erfolgen.

Die einzige Bedingung für den Wiedereintritt ist die Taufe. Legen Sie im Pfarramt die Taufbescheinigung und die Austrittsbescheinigung vor. Eine Taufbescheinigung sendet auch gerne das Pfarramt der Gemeinde zu, in der Sie getauft wurden. Sind Sie bisher noch nicht getauft und wollen Kirchenmitglied werden, dann sind Sie eingeladen, sich taufen zu lassen. Im Vorfeld der Taufe können Sie im Pfarramt Gespräche über Ihren Taufwunsch und den Glauben vereinbaren. Gehören Sie einer anderen Kirche an und möchten der evangelischen Kirche angehören, dann bleibt Ihre Taufe auch weiterhin gültig. Sprechen Sie nach Möglichkeit zunächst mit Ihrem bisherigen Pfarrer, bevor Sie am zuständigen Amtsgericht oder im Standesamt ihrer Gemeinde den Austritt aus der bisherigen Kirche erklären. Danach gelten für Sie dieselben Schritte wie für einen Wiedereintritt. Der Eintritt ist kostenlos.

Die Kirchenmitglieder der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck zahlen nach dem (Wieder-)Eintritt 9% ihrer Lohn- und Einkommenssteuer als Kirchensteuer, die vom Finanzamt eingezogen wird. Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Steuer abgesetzt werden. Menschen ohne Einkommenssteuerpflicht (viele Jugendliche, Studierende, Arbeitslose und Rentner) sind nicht kirchensteuerpflichtig.

Mit dem Eintritt in die Kirche erwerben Sie folgende Rechte: 

  • Sie können das Patenamt übernehmen.
  • Sie können kirchliche Dienste (z.B. Trauung, Beerdigung) in Anspruch nehmen.
  • Sie können an Kirchenvorstands-Wahlen aktiv oder passiv teilnehmen.

Ihre Evangelisch-lutherische Kirchengemeinde freut sich über jedes Mitglied, das ihre Arbeit durch seine Mitgliedschaft unterstützt.